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Nichtanlage von Zähnen

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Fehlende Zähne (Nichtanlage von Zähnen)

Bei einer Nichtanlage von Zähnen fehlen einer oder mehrere der bleibenden 32 Zähne, weil ein genetischer Fehler vorliegt. Der oder die entsprechenden Zähne sind im „genetischen Bauplan“ nicht vorgesehen und können sich deshalb nicht entwickeln. Im Gegensatz zum bleibenden Gebiss ist das Milchzahngebiss nur sehr selten betroffen.

Wie wirkt sich eine Nichtanlage von Zähnen aus?

Am häufigsten fehlen Weisheitszähne, bei geschätzt jedem fünften sind ein oder mehrere der hintersten Backenzähne nicht angelegt. Das hat in der Regel keinerlei negative Einflüsse auf das Gebiss. Im Gegenteil: Bei vielen Menschen sind Ober- und Unterkiefer ohnehin zu klein, als dass die Weisheitszähne gerade herauswachsen könnten.

Fehlende zähne

Von den übrigen bleibenden Zähnen sind die oberen äußeren Schneidezähne am häufigsten betroffen. Die entstehende Zahnlücke sollte geschlossen werden, damit die Nachbarzähne bzw. der gegenüberliegende Zahn nicht hineinwachsen, denn das könnte eine Störung des Zusammenbisses zur Folge haben (Okklusionsstörung). Abgesehen davon ist ein Lückenschluss meist allein schon aus ästhetischen Gründen sinnvoll.

Ein Fehlen von vielen Zähnen ist sehr selten und geht meist mit anderen Fehlbildungen einher.

Was sind die Ursachen für eine Nichtanlage?

Eine Nichtanlage hat in der Regel genetische Gründe. Oft fehlt bereits einem der beiden Eltern der entsprechende Zahn.

Davon zu unterscheiden sind erworbene Nichtanlagen. Dabei entwickelt sich der bleibende Zahn (der Zahnkeim) zwar im Kiefer. Durch einen Zahnunfall, eine schwere Entzündung oder eine Bestrahlung wird der Zahnkeim jedoch so stark geschädigt, dass er nicht mehr weiterwächst.

Wie wird eine Nichtanlage von Zähnen behandelt?

Die Behandlung einer Nichtanlage von Zähnen richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Zur Verfügung stehen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, z. B:

Kieferorthopädischer Lückenschluss

Dabei werden die Nachbarzähne verschoben, so dass die Zahnlücke geschlossen wird. Damit der Zusammenbiss weiterhin passt, werden auch die Zähne im gegenüberliegenden Kiefer behandelt. Diese Methode ist selbst bei Schneidezähnen möglich, gegebenenfalls mit einer Bearbeitung der Eckzähne, die dann als äußere Schneidezähne dienen. Sie wird allerdings vor allem bei Backenzähnen angewendet, da hier das Fehlen eines Zahnes weniger auffällt als bei den Frontzähnen.

Um die Zahnlücke zu schließen, können je nach individuellen Voraussetzungen unter anderem folgende Apparaturen eingesetzt werden:

Einfügen einer Klebebrücke oder herkömmlichen Brücke

Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen kann eine Zahnlücke im Bereich der Schneidezähne durch eine Klebebrücke geschlossen werden. Dazu werden die Nachbarzähne minimal beschliffen und die Brücke an ihrer Rückseite befestigt. Die Brücke besteht aus Vollkeramik oder Metall mit keramischer Verblendung. Klebebrücken sind in der Regel eine Übergangslösung, um die Zahnlücke frei zu halten, bis das Kind ausgewachsen ist. Eine herkömmliche Brücke ist ebenfalls möglich, z. B. bei den Backenzähnen. Sie wird an den beiden Nachbarzähnen befestigt, die dazu beschliffen werden.

Anpassen eines Implantats als Alternative zu einer herkömmlichen Brücke

Als Alternative zu Brücken können Implantate, künstliche Zahnwurzeln aus Titan, in die Zahnlücke eingefügt werden. Auf ihnen wird eine neue Zahnkrone fixiert. Der Vorteil: Implantate sitzen direkt im Kieferknochen und benötigen daher keine Befestigung an den Nachbarzähnen wie Brücken. Daher sind sie substanzschonend. Implantate werden in der Regel erst ab dem 18. Lebensjahr eingesetzt bzw. wenn das Wachstum abgeschlossen ist. In der Zwischenzeit hält ein Platzhalter oder ein provisorischer Zahnersatz die Lücke frei.

Vor einer Implantatbehandlung kann eine kieferorthopädische Vorbereitung sinnvoll sein, z. B. wenn die Wurzeln der Nachbarzähne in die Zahnlücke gewachsen sind.