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Non-Compliance-Geräte

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Non-Compliance-Geräte

Nicht immer reichen feste Zahnspangen aus, um die Zähne in die gewünschte Richtung zu bewegen. Gelegentlich ist der Einsatz eines zusätzlichen Gerätes sinnvoll. Je nach individuellen Voraussetzungen stehen verschiedene Non-Compliance-Geräte* zur Verfügung. Diese erfordern keine Mitarbeit des Patienten, sondern werden fest mit den Zähnen verbunden. Alternativ können oft auch Außenzahnspangen verwendet werden.

Zu den Non-Compliance-Geräten zählen unter anderem:

*Compliance bezeichnet in der Medizin den Willen des Patienten zur Mitwirkung an einer Therapie, z. B. die herausnehmbare Zahnspange häufig genug zu tragen. Bei Non-Compliance-Geräte ist dies nicht erforderlich.